Hier ist alles nach Herstellern sortiert, aber Achtung, es wird nicht mehr unterschieden nach ganzjährigem Feuerwerk oder Silvesterfeuerwerk. Grundsätzlich gilt:
F1 Ganzjähriges Feuerwerk
Diese Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig an jedermann ab 12 Jahren verkauft und auch von Minderjährigen verwendet werden.
F2 Silvesterfeuerwerk
Diese Artikel sind ausschliesslich zur Verwendung im Freien vorgesehen. Kategorie 2 Artikel (F2) dürfen ab dem 18 Lebensjahr, in der Zeit vom 28. - 31. Dezember erworben und in der Silvesternacht verwenden werden. Außerhalb des Silvesterverkaufs besteht die Möglichkeit für besondere Feiern, beim zuständigen Ordnungsamt eine Ausnahme zu beantragen.
F3 Der Erwerb dieser Artikel ist nur mit einer Berechtigung nach §27 und 7 SprengG möglich.
Marken, die demnächst aus unserem Sortiment fallen, sind hier nicht mehr gelistet.