• Versand für die Kategorie: Ganzjähriges Feuerwerk
  • 0391 6312403
  • Verkauf und Abholshop für Feuerwerk das ganze Jahr
  • Versand für die Kategorie: Ganzjähriges Feuerwerk
  • 0391 6312403
  • Verkauf und Abholshop für Feuerwerk das ganze Jahr

Feuerwerk im Jahr - Ausnahmegenehmigung beantragen

Ausnahmegenehmigung - benötigt Ihr, um ein Feuerwerk im Jahr, z. Bsp. Hochzeit, Jubiläum, Jugendweihe etc., zu zünden bzw. zu kaufen.

Dazu benötigt ihr:

  • Formular zum beantragen der Ausnahmegenehmigung. Für Veransstaltungen in Magdeburg:
  • Abbrennerlaubniss des Grundstückinhabers ( muss enthalten: Ort, Uhrzeit, Name und Unterschrift des Inhabers)
  • Je nach Abbrandort hat jeder Kreis seinen eigenen Ansprechpartner, es gilt diesen herauszufinden um dort die Formulare einzureichen
  • ein Antrag zum Feuerwerk muss spätesten 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde vorliegen

Habt ihr den Antarg ausgefüllt dann bitte zusammen mit der Abbrennerlaubniss an die zuständige Behörde per Mail senden.

Kompliziert? Kein Problem - ruft an, macht einen Termin oder schaut einfach vorbei, wir helfen Euch.

Wo finde ich Produkte für ein Feuerwerk im Jahr?

  • Stöbert dafür einfach in der Rubrik Silvesterfeuerwerk. Ist der Artikel sofort verfügbar kann er bestellt und abgeholt werden. Ein Feuerwerk kann auch aus ein paar kleinen Batterien und/ oder Fontänen geplant werden.
  • zum sicheren Abschuss für kleine Batterien könnt Ihr Euch dafür bei uns Holzkisten leihen. Es muss also nicht immer ein großer Verbund sein :-)

Ganzjähriges Feuerwerk auch F1 genannt

Alles aus unserer Rubrik Ganzjähriges Feuerwerk und Party kann jederzeit bestellt und abgeholt werden.

Ganzjahres Feuerwerk der Kategorie F1 darf, wie der Name schon sagt, das ganze Jahr über von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen diese Gegenstände nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden. Der Begriff Ganzjahresfeuerwerk beinhaltet quasi Partyfeuerwerk, Partyartikel und Jugendfeuerwerk. Es sind keine behördlichen Genehmigungen für den Abbrand erforderlich.

Überlassen von Feuerwerk im Jahr

  • an Gewerbetreibende (Wer zählt als Gewerbetreibender? Ein Gewerbetreibender ist ein Selbständiger, der ein Gewerbe ausführt. Er ist von einem Freiberufler abzugrenzen, der einem freien Beruf (Rechtsanwalt, Arzt usw.) nachgeht. Als Gewerbetreibender müssen Sie bei dem zuständigen Gewerbeamt Ihr Gewerbe angemeldet haben
  • Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes oder eine verantwortliche Person nach § 20 des Sprengstoffgesetzes mit der Befähigung zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände

Überlassen = einkaufen und (unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen) verkaufen, aber nicht abbrennen. Für das Abbrennen im Jahr ist ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erfoderlich.