• Versand für die Kategorie: Ganzjähriges Feuerwerk
  • 0391 6312403
  • Verkauf und Abholshop für Feuerwerk das ganze Jahr
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Feuerwerk im Jahr / Höhenfeuerwerk

Stöbert dafür einfach in der Rubrik Silvesterfeuerwerk. Ist der Artikel sofort verfügbar kann er bestellt und abgeholt werden. Ein Feuerwerk kann auch aus ein paar kleinen Batterien geplant werden. Zum sicheren Abschuss könnt Ihr Euch dafür bei uns Holzkisten leihen. Es muss also nicht immer ein großer Verbund sein :-)

Ausnahmegenehmigung - benötigt Ihr, um ein Feuerwerk im Jahr zu zünden bzw. zu kaufen. Dazu gehört:

  • Formular zum beantragen der Ausnahmegenehmigung. Für Veransstaltungen in Magdeburg klick hier
  • Abbrennerlaubniss des Grundstückinhabers ( muss enthalten: Ort, Uhrzeit, Name und Unterschrift des Inhabers)
  • Je nach Abbrandort hat jeder Kreis seinen eigenen Ansprechpartner, es gilt diesen herauszufinden um dort die Formulare einzureichen
  • ein Antrag zum Feuerwerk muss spätesten 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde vorliegen

Kompliziert? Kein Problem - ruft an, macht einen Termin oder schaut einfach vorbei, wir helfen Euch.

Ganzjähriges Feuerwerk

Alles aus unserer Rubrik Ganzjähriges Feuerwerk und Party kann jederzeit bestellt und abgeholt werden.

Ganzjahres Feuerwerk der Kategorie F1 darf, wie der Name schon sagt, das ganze Jahr über von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen diese Gegenstände nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden. Es sind keine behördlichen Genehmigungen für den Abbrand erforderlich.

Überlassen von Feuerwerk im Jahr

  • an Gewerbetreibende (Wer zählt als Gewerbetreibender? Ein Gewerbetreibender ist ein Selbständiger, der ein Gewerbe ausführt. Er ist von einem Freiberufler abzugrenzen, der einem freien Beruf (Rechtsanwalt, Arzt usw.) nachgeht. Als Gewerbetreibender müssen Sie bei dem zuständigen Gewerbeamt Ihr Gewerbe angemeldet haben
  • Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes oder eine verantwortliche Person nach § 20 des Sprengstoffgesetzes mit der Befähigung zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände

Überlassen = einkaufen und (unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen) verkaufen, aber nicht abbrennen. Für das Abbrennen im Jahr ist ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erfoderlich.